Erklärung zur Barrierefreiheit: Reuchlin Schulen

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.reuchlin-schulen.de veröffentlichten Website der Reuchlin Schulen Bad Liebenzell. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 31.05.2022 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bildergalerie:

  • Beschreibung: Auf der Seite Online Vernissage 2020 sind die Bilder nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen.
  • Maßnahmen: Diese Informationen werden schnellstmöglich von einem Mitarbeiter der Schule ergänzt.

Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

  • Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.
  • Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Schule werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

Links nicht korrekt betitelt Barriere:

  • Beschreibung: Nicht alle Links auf der Website sind korrekt betitelt.
  • 
Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter der Schule werden diese Mängel nach und nach beheben.

Externer Dienst Barriere:

  • Beschreibung: Auf der Seite "Anfahrt" ist ein externer Dienst eingebunden welcher nicht im vollem Umfang barrierefrei zugänglich ist
  • Maßnahme: Die zuständigen Mitarbeiter der Schule setzen sich mit dem Anbieter in Verbindung und bitten um Korrektur der Mängel.
   

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

 

PDF's und Word-Dokumente:

  • Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Reuchlin Schulen Bad Liebenzell können keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Reuchlin Schulen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von den Reuchlin Schulen überarbeitet werden. Die Reuchlin Schulen Bad Liebenzell ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
  •  

Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:

  • Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation können die Reuchlin Shculen Bad Liebenzell bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 31.05.2022 erstellt und zuletzt am 31.05.2022 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Gerne können Sie uns Barrieren über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefonnummer:0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.